Corona-Teststation mit kostenlosem Schnelltest-Angebot in Doren

15.03.2021 16:00

Ab Montag, 15. März wird es auch in Doren die Möglichkeit einer Corona-Testung im Gemeindeamt geben. Dabei kommen die sogenannten Selbsttests zur Anwendung. Diese werden unter Aufsicht angewendet und berechtigen bei negativem Ergebnis zum Eintritt bei Veranstaltungen, Gastronomie, Friseur - die Tests gelten auch für Pendler. 

Öffnungstage und Öffnungszeiten im Gemeindeamt Doren:
Mo 16:30  – 19:00 Uhr
Mi 16:30 – 19:00 Uhr
Fr 15:00 – 17:30 Uhr
Dieses kostenlose Testangebot ist vorerst im Zeitraum von Mo, 15. März bis Fr, 9. April 2021 fixiert.


Die Anmeldung zum Test erfolgt ebenfalls über die landesweite Plattform „Vorarlberg Testet“ oder telefonisch über die CORONA-TEST HOTLINE:  0800-201 360 
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Erklärung zu den Testmöglichkeiten:

Selbsttests ohne Aufsicht („Wohnzimmertests“): 
Dabei handelt sich um einen Antigen-Test der zur Selbstanwendung zugelassen ist. Mit diesen Tests können sich Personen alleine z.B. zu Hause testen. Der Test ist über die Testplattform des Landes (https://covid.lwz-vorarlberg.at/LWZ_GesundheitCovid/Covid/Selection) – das „Selbsttest-Tool“ ist ab kommenden Montag freigeschaltet - anzumelden. Dazu ist ein QR-Code notwendig. Nach der Anmeldung wird man über die Testplattform zur Durchführung des Testes durchgeleitet.
Diese Selbsttests sind nur für 24 Stunden gültig und berechtigen zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Kinder (<18 Jahre), Treffen von Selbsthilfegruppen, Besuch von Kulturveranstaltungen (z.B. Theater, Kino) und der außerschulischen Jugendarbeit. Diese gelten aber nicht für Gastronomie und körpernahe Dienstleister.

Selbsttests unter Aufsicht (beaufsichtigte Antigen-Tests): 
Dabei handelt sich um einen Antigen-Test der zur Selbstanwendung zugelassen ist. Die Durchführung des Testes erfolgt jedoch unter Aufsicht in einer Teststation. Diese Tests sind den bisherigen Antigen-Tests durch medizinisches Personal gleichgestellt und berechtigen für 48 Stunden zusätzlich auch zum Zugang für Gastronomie und körpernahe Dienstleister (z.B. Frisör). Diese Tests gelten auch für Pendler. Die Selbsttests unter Aufsicht sind den Antigen-Test, die von medizinischem Personal abgenommen werden gleichgestellt.
Die Anmeldung erfolgt wie bei den bisherigen Antigen-Tests über die Testplattform des Landes. Der Unterschied zum Wohnzimmertest ist, dass dieser Test unter Aufsicht in einer Teststraße vorgenommen werden muss.

Antigen-Tests durch medizinisches Personal: 
Das sind die bisherigen Antigen-Tests.
Diese Tests gelten für 48 Stunden als Eintrittstests für Gastronomie, köpernahe Dienstleister und den neu geöffneten Bereichen sowie für Pendler.

PCR-Tests: 
Diese Tests werden durch medizinisches Personal durchgeführt und sind 72 Stunden gültig.

Schultests sind kein Nachweis der oben genannten Kategorie. Diese haben daher außerhalb der Schulen keine Gültigkeit.

Alle weiteren und wichtigen Informationen über das kostenlose Corona-Schnelltest-Angebot findest du hier: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/vorarlbergtestet 


Durch die Teilnahme leistet du einen wesentlichen Beitrag, die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. 

Der Bürgermeister

15.03.2021